1.000 Jahre Todtnau

Stolz darf Todtnau im Jahr 2025 auf 1.000 Jahre Ortsgeschichte zurückblicken.
Denn bereits im Jahre 1025 wurde unser Ort am Fuße des Feldbergs urkundlich von König (später Kaiser) Konrad II. erwähnt.

 

In diesem Jahrtausend hat sich Todtnau stets weiterentwickelt und wurde aus einer Siedlung für Bergleute, die hier das Silber abtrugen, zu einer attraktiven Kleinstadt. Nicht ohne Grund erteilte uns der Großherzog Friedrich II. von Baden im Jahre 1809 die Stadtrechte, die wir bereits im Jahr 2009 mit einem großen Festakt zum 200-jährigen Jubiläum gefeiert haben. Nun steht ein weitaus größeres Festjahr an.


1000 Jahre Todtnau:
Jubiläumsglocke Stadtpfarrkirche St. Johannes Baptist –
das Wahrzeichen von Todtnau

Spendenbeteiligung am Glockenprojekt

Da ein solches Projekt nicht vollständig durch Eigenfinanzierung und Zuschüssen finanziell stemmbar ist, ist die Kirchengemeinde Todtnau auf Ihre Spende angewiesen, um auch langfristig das Todtnauer Kirchengeläut erhalten zu können. Hierzu sind Spenden in jeder Höhe willkommen!

Als Dankeschön und Wertschätzung Ihrer tiefen Verbundenheit mit der Todtnauer Kirche erhalten Sie je 150€-Spende eine Tischglocke. Diese soll Ihnen zu Hause als Erinnerung an dieses Ereignis der Glockenweihe dienen und trägt die Innschrift „1.000 Jahre Todtnau“.

 

Bitte spenden Sie hierzu bis zum 30.09.2025!

Die Tischglöckchen werden spätestens zum Jahresende 2025 den Spendern ausgegeben.

 

Bankverbindung:

Römisch-katholische Kirchengemeinde Oberes Wiesental

IBAN: DE62 6835 1557 0018 0066 01

BIC: SOLADES1SFH

Verwendungszweck: Glockenprojekt Todtnau

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Flyer Projekt Christusglocke Todtnau
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Projektgrundlage

Bei einer Turmbegehung des Erzbischöflichen Glockeninspektors im September 2023 wurde festgestellt, dass sich beide Glockenstühle in den Kirchtürmen der kath. Pfarrkirche in einem sehr renovierungsbedürftigen Zustand befinden und in den nächsten Jahren dringend erforderliche Maßnahmen notwendig sind, um das Läuten der bestehenden Kirchenglocken weiterhin gewährleisten zu können. Im Zuge dessen kam im Hinblick auf das 1.000-jährige Bestehen von Todtnau dadurch der Gedanke, auf das Jubiläum das Geläute um eine Glocke zu erweitern. Nach einem umfassenden Statikgutachten konnte bestätigt werden, dass im Westturm der Pfarrkirche noch Platz für eine solche Jubiläumsglocke wäre.

Glockenabnahme in Todtnau:
Während des zweiten Weltkriegs mussten auch wir Todtnauer 1942
die damals drei vorhandenen Glocken abgeben

 Die Jubiläumsglocke

Die Jubiläumsglocke wird ein Gesamtgewicht von 1.300 kg und einen Durchmesser von 1,27 m aufweisen und auf den Schlagton es1 gestimmt sein. Außerdem soll sie den Namen Christusglocke erhalten.

Auf der Vorderseite wird sie vom Altarmosaik der Pfarrkirche mit Christus geziert sein und die Innschrift „Christus vincit, Christus regnat, Christus imperat“ enthalten. Auf der Rückseite wird die Todtnauer Kirche als Wahrzeichen der Stadt und das Stadtwappen abgebildet sein. Außerdem wird Sie den Schriftzug „In Erinnerung an das 1000-jährige Bestehen von Todtnau (1025-2025)“ tragen. 

Entwurf der Jubiläums-Christusglocke

 

Zeitablauf

Die Anschaffung einer neuen Glocke bringt gleich immer drei Höhepunkte mit sich: Guss – Weihe – Erstes Läuten; Eine Glockenweihe miterleben zu dürfen, stellt ein einmaliges und unvergessliches Ereignis dar.

Der Glockenguss unserer Todtnauer Jubiläumsglocke wird am Donnerstag, den 10. April 2025 im österreichischen Innsbruck von der Glockengießerei Grassmayr vorgenommen. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit einer Busfahrt dabei zu sein (Anmeldung und Details in den Kirchenseiten).

Die Weihe soll am Dreifaltigkeitssonntag, 15. Juni 2025 am Ende des Pontifikalamtes mit Weihbischof Dr. Dr. Christian Würtz auf dem Kirchvorplatz erfolgen.

Das erste Läuten der neuen Glocke wird nach Abschluss der Turmsanierungsmaßnahmen zu hören sein, die voraussichtlich im Jahr 2026 beginnen sollen. Bis dahin wird die Glocke in einem Schaugestell in der Pfarrkirche zu sehen sein.

Glockenguss in der Glockengießerei Grassmayr in Innsbruck


Aktuelle Produktionsfortschritte aus der Glockengießerei Grassmayr:

Freitag, 14.03.2025:
Vorbereitungen zum Glockenguss

Bereits seit etwa einem Monat laufen die Vorbereitungsarbeiten für den Guss unserer Jubiläumsglocke auf Hochtouren. Hier in der Glockengrube wird derzeit die falsche Glocke modelliert, ehe diese zum Guss am 10. April mit 1100°C heißer Bronze gefüllt wird.

Aus Lied von der Glocke, Friedrich Schiller (1799):

„Was in des Dammes tiefer Grube

Die Hand mit Feuers Hilfe baut,

Hoch auf des Thurmes Glockenstube

Da wird es von uns zeugen laut.“ 

Falsche Glocke - Motiv unserer Jubiläumsglocke
Falsche Glocke - Motiv unserer Jubiläumsglocke

Freitag, 21.03.2025:
Vorbereitungen zum Glockenguss - Wie gießt man eine Glocke?
Für das Gießen einer Glocke ist das Erstellen von drei Schichten notwendig: Zunächst werden die Wachsmodelle auf den Glockenkern (erste Schicht) angebracht. Dieser stellt den Grundstein für den Gussprozess dar und gibt die innere Hohlform der Glocke vor. Um diesen Kern wird nun eine dicke Lehmschicht aufgetragen, aus welcher nun die Verzierungen sichtbar werden. Man spricht bei diesem Produktionsschritt von der „falschen Glocke“ (zweite Schicht). Wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, wird nun über diese Schicht der Mantel (dritte Schicht) aus einer speziellen Betonmischung aufgetragen. Sobald dieser ausgetrocknet ist, wird der Mantel hochgehoben, die falsche Glocke (zweite Schicht) entfernt und wieder über den Glockenkern gehoben. Übrig bleibt nun ein leerer Hohlraum, der dann zum Glockenguss mit 1100°C heißer Bronze befüllt werden kann. Danach beginnt das bange Warten eines jeden Glockengießers, denn die Bronze benötigt knapp zwei Wochen, um vollständig abzukühlen und auszuhärten. Erst dann kann beurteilt werden, ob der Glockenguss erfolgreich war oder nicht. Sogar Schiller hat diesen bangen Warteprozess schon in seinem Gedicht „Das Lied von der Glocke (1699)“ beschrieben: „In die Erd’ ist’s aufgenommen, Glücklich ist die Form gefüllt, Wird’s auch schön zu Tage kommen, Daß es Fleiß und Kunst vergilt?“

Donnerstag, 10.04.2025:
Guss der Todtnauer Jubiläumsglocke

Am vergangenen Donnerstag, den 10. April fuhr eine Gruppe von 53 Personen aus der Seelsorgeeinheit Oberes Wiesental zur Glockengießerei Grassmayr nach Innsbruck. Ziel der Reise war es, den Guss der Todtnauer Jubiläumsglocke hautnah mit zu erleben.

Der Seniorchef der Gießerei begrüßte alle Teilnehmer sehr herzlich. Da die  Bronzemischung die vorgesehene Schmelztemperatur von 1100°C erreicht hatte, wurde die Gruppe nach der Ankunft unverzüglich in die Gusshalle geführt. Zusammen mit der Todtnauer Glocke wurden insgesamt 17 Glocken gegossen, die für Rumänien, USA und Österreich bestimmt waren. Vor dem Glockenguss erfolgte Gebet und Segnung durch die orthodoxen und katholischen Geistlichen. Auch Pfarrer Löffler sprach ein Segensgebet über das flüssige Metall.

Alle Besucher verfolgten mit großer Spannung den Guss der einzelnen Glocken, der mit großem handwerklichem Können und enormem Kraftaufwand der Gießer erfolgte. Die Teilnehmer sahen begeistert und ergriffen zu, als die flüssige Bronze in die Gussform der Todtnauer Glocke gefüllt wurde. Als die Arbeit beendet war, sangen alle Anwesenden das Lied „Großer Gott, wir loben dich“.

Abschließend wurde die Delegation durch das angrenzende Glockenmuseum der Gießerei Grassmayr geführt und die Geschichte des Handwerks erläutert. Das traditionsreiche Unternehmen besteht seit 1599. Die heutigen Inhaber des Familienunternehmens betreiben die Gießerei mit viel Herzblut und Leidenschaft.

 Zum Abschluss gab es im Garten der Gießerei den traditionellen „Guss-Schnapserl“ und ein Gruppenfoto mit der Gießerfamilie.

Freitag, 25.04.2025
Zerschlagen

Nach ganzen 15 Tagen nach dem Glockenguss ist die Form nun soweit abgekühlt, sodass nun der Moment der Wahrheit gekommen ist, ob der Glockenguss erfolgreich war. 

Durch die enorme Hitze von 1100°C bist der Glockenmantel so hart, sodass dieser jetzt Stück für Stück zerschlagen werden muss, bis die Glocke schließlich freiliegt.

Nun beginnen die Reinigungsarbeiten, bis die Glocke goldfarben erstrahlt.



Jubiläumskalender 1000 Jahre Todtnau

Dieser limitierte Kalender (Größe DIN A4) führt mit vielen Bildern und Geschichten durch das 1000-jährige Jubiläumsjahr der ehemaligen Silberbergbausiedlung hindurch. Außerdem eignet sich der Kalender ideal als Begleiter durch das Jubiläumsjahr, da in dem Kalendarium einige Feste und Events gelistet sind.

Da das Jubiläumsjahr schon etwas fortgeschritten ist, gilt ein reduzierter Preis!
Nur solange der Vorrat reicht!

Jubiläumskalender (Größe DIN A4) für das Jahr 2025 zum Festjahr 1000 Jahre Todtnau - Erscheinungstermin: Samstag, 26.10.2024 (vorbestellte Kalender werden automatisch auf dieses Datum zugesandt)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Verkäufer, Black Forest Photos (vertreten durch Steffen Rees, Kirchstraße 3a, 79674 Todtnau), und dem Käufer (im Folgenden auch „Kunden“ genannt), sowie deren Rechtsnachfolgern.

(2)  Käufer können sowohl natürliche, als auch juristische Personen sein oder aber auch eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3)  Alle Rechtsgeschäfte, die Black Forest Photos mit Kunden abschließt, basieren auf Grundlage dieser AGB und werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

(4)  Abweichende AGB des Käufers sind unwirksam. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn ihnen Black Forest Photos nicht ausdrücklich widerspricht.

(5)  Während für Privatpersonen das BGB gilt, so gilt für Kaufleute das HBG.

§2 Vertragsabschluss

(1)  Die Bewerbung und Darstellung der Produkte auf der Website von Black Forest Photos, in Prospekten oder anderen Medien erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes dar.

(2)  Das Rechtsgeschäft wird dann wirksam, wenn der Kunde ein Angebot verbindlich bestätigt durch Kaufzusage oder konkludenten Handlungen den Kaufvertrag herbeiführen will. Das gilt auch für den Shop-Bereich der Website von Black Forest Photos, wodurch der Käufer den Bestellvorgang mit „Kaufen“ abschließt.

(3)  Mit der Kaufzusage erklärt sich der Kunde außerdem dazu bereit, die bestellten Artikel zum angegebenen Kaufpreis bezahlen zu wollen.

(4)  Der Vertrag im Online-Shop ist dann rechtskräftig, wenn der Käufer nach Bestellabschluss eine schriftliche Bestellbestätigung (per E-Mail) von Black Forest Photos erhält. Diese folgt nach Kaufabschluss automatisch an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.

(5)  Aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von §19 Abs. 1 UstG können keine Aufträge und Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Sollten irrtümlicherweise dennoch Rechtsgeschäfte aus dem Ausland eingehen, so ist der Vertrag nichtig und eventuell bereits erhaltene Zahlungen des Kunden werden zurückerstattet.

§3 Preise

(1)  Die angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und ohne die gesetzliche Umsatzsteuer angegeben. Es gilt die Kleinunternehmer-Regelung im Sinne von §19 Abs. 1 UstG.

(2)  Sollten zusätzlich zu den bestellten Artikeln Versandkosten entstehen, so erfolgt dies auf Kosten des Käufers. Hierzu wird der Kunde bereits bei der Bewerbung der Ware darüber informiert.

(3)  Wenn aufgrund der falschen Adresseingabe des Kunden nochmals zusätzlich Versandkosten entstehen, so muss er diese tragen. Dies gilt nicht, wenn er die Falschinformationen nicht zu vertreten hat.

§4 Zahlungsmethoden

(1)  Beim Abschluss des Kaufgeschäfts kann der Kunde selbst die angegebenen Zahlungsmethoden auswählen. Hierbei besteht die Auswahl zum Kauf auf Rechnung oder die Möglichkeit zur Direktbezahlung durch den im Online-Shop hinterlegten Online-Bezahldienstleister (PayPal).

§5 Fälligkeit der Zahlung

(1)  Sollte der Kunde nicht bereits direkt über den im Online-Shop hinterlegten Online-Bezahldienstleister (PayPal) bezahlt haben, so erhält er bei der Lieferung der Ware eine beigefügte Rechnung. Darin wird der Käufer dazu aufgefordert, die Rechnung nach Erhalt binnen von 30 Tagen zu bezahlen. Es gilt hierbei §286 (3) BGB.

§6 Zahlungsverzug

(1)  Leistet der Käufer seine Zahlungsschuld nicht vollständig oder nur teilweise innerhalb seiner Frist von 30 Tagen, so ist Black Forest Photos dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den darauffolgenden Zahlungserinnerungen und Aufforderungen nicht nachkommt.

§7 Lieferung

(1)  Sofern nichts anderes angegeben, erfolgt die Lieferung aus dem Lager von Black Forest Photos.

(2)  Die bei den beworbenen Produkten angegebenen Lieferzeiten sind in Werktagen zu verstehen, in diesem Fall von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage zählen hierbei nicht dazu.

(3)  Teillieferungen sind zulässig, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Sollten hierbei weitere Transportkosten entstehen, so trägt diese Black Forest Photos.

(4)  Sollte Black Forest Photos die angegebene Lieferzeit nicht einhalten, so besteht dem Käufer das Recht, vom Vertrag zurück zu treten, sofern Black Forest Photos auch nach einer Nachfrist von zwei Wochen die Lieferung nicht erbringen kann. Dies gilt nicht, wenn der Lieferverzug nicht durch Black Forest Photos zu vertreten ist (z.B. höhere Gewalt). Dies gilt jedoch nicht, wenn ein sogenanntes Fixgeschäft vorliegt oder eine Nachfristsetzung dem Kunden unzumutbar ist.

(5)  Sollte der Kaufpreis im Falle eines Rücktritts vom Kunden bereits an Black Forest Photos überwiesen worden sein, so erhält er diesen zurück.

(6)  Black Forest Photos behält sich das Recht vor, nicht zu liefern, sollte der Kunde aus einem anderen Rechtsgeschäft in einem Zahlungsverzug zu sein.

(7)  Sollte der Kunde nach Erhalt der bestellten Ware vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, so trägt er die Kosten der Rücksendung.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1)  Die vom Kunden bestellte Ware bleibt so lange Eigentum von Black Forest Photos, bis dieser die erhaltene Bestellung vollständig bezahlt hat.

(2)  Black Forest Photos behält sich das Recht vor, die Ware vom Kunden zurück zurückzuverlangen, wenn dieser nach Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Frist die Bestellung immer noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat.

§9 Gewährleistung

(1)  Black Forest Photos liefert ausschließlich Neuwaren. Hierbei beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung 24 Monate.

§10 Transportschäden

(1)  Sofern die vom Käufer bestellte Ware einem Versendungskauf unterliegt, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Versanddienstleister übergibt. Transportschäden muss der Kunde unverzüglich beim Versanddienstleister beanstanden und Black Forest Photos umgehend davon in Kenntnis setzen.

§11 Haftungsausschluss

(1)  Black Forest Photos haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2)  Für einfache Fahrlässigkeit haftet Black Forest Photos – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(3)  Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4)  Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5)  Soweit die Haftung nach (2) und (3) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Black Forest Photos.

§12 Geheimhaltung (Datenschutz)

(1)  Die vom Kunden erhobenen Daten (z.B. Name, Anschrift, usw.) werden von Black Forest Photos gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwendet.

(2)  Die persönlichen Daten werden ausschließlich dazu verwendet, um das Rechtsgeschäft zwischen Black Forest Photos und dem Kunden abzuwickeln.

(3)  Alle erhobenen Kundendaten werden ohne schriftliche Einwilligung des Käufers nicht an Dritte zugänglich gemacht, außer es obliegt einer behördlichen oder gesetzlichen Anordnung.

(4)  Nachdem alle Geschäftsparteien ihre Pflichten für das geschlossene Rechtsgeschäft erfüllt haben, werden die Daten des Kunden, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gesperrt und stehen nicht mehr zur Verfügung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde schriftlich die Weiterverarbeitung erlaubt. Der Käufer kann seine Einwilligung jedoch jederzeit widerrufen.

(5)  Der Käufer hat jederzeit ein Recht über die unentgeltliche Auskunft seiner persönlichen Daten. Er hat ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

(6)  Die Website von Black Forest Photos verwendet außerdem eine Software zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe. Hierdurch werden sogenannte „Cookies“ (Textdateien) verwendet, die auf dem Computer gespeichert werden, wodurch eine Analyse der Verwendung der Website möglich ist. Die durch die Cookies erzeugte Informationen über die Benutzung dieses Internetangebotes werden auf dem Server des Anbieters in Deutschland gespeichert. Die IP-Adresse wird sofort nach der Verarbeitung und vor deren Speicherung anonymisiert. Die Installation der Cookies kann verhindert werden, jedoch kann dadurch unter Umständen die Website nur eingeschränkt nutzbar sein. Dies dient zum Schutz der Privatsphäre, wodurch jedoch der Ersteller der Website die Bedienbarkeit seiner Internetseite nicht verbessern kann.

§13 Schlussbestimmungen

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)  Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Sitz von Black Forest Photos.

(3)  Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Todtnau, im Jahr 2025


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Black Forest Photos (vertreten durch Steffen Rees, Kirchstraße 3a, 79674 Todtnau, rees-steffen@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Rückzahlung kann bis zum Rückerhalt der Ware verweigert werden.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie mich über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an mich zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.